Was ist unter ambulante Intensivpflege zu verstehen ?
Ambulante Intensivpflege oder auch 1:1-Pflege ist die Versorgung von Schwerstpflegebedürftigen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik. Oft werden die Personen beatmet oder müssen über eine Trachealkanüle abgesaugt werden.
Diese Pflegeform kommt bei Menschen in Frage, die nicht mehr zwingend in einem Krankenhaus behandelt, aber trotzdem intensiv versorgt werden müssen – entweder zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Sie werden dort von examinierten Pflegefachkräften mit Zusatzausbildung versorgt. Die Betreuung und Überwachung erfolgen rund um die Uhr, denn jederzeit kann eine lebensbedrohliche Situation eintreten, die sofortiges Handeln verlangt. Deshalb wird die ambulante Intensivpflege auch als 24-Stunden-Intensivpflege bezeichnet.
Was spricht für ambulante Intensivpflege ?
Die Pflege eines Schwerkranken ist von Angehörigen kaum alleine zu leisten. Neben großen emotionalen und organisatorischen Herausforderungen ist intensivpflegerisches Fachwissen gefragt. Und: Der Schwerkranke ist auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen. Wenn Sie den geliebten Menschen auch nicht im Pflegeheim unterbringen möchten, ist die außerklinische Intensivpflege eine gute Alternative, für die folgende fünf Gründe sprechen:
Mehr Lebensqualität im familiären Umfeld
Ein großer Vorteil von der ambulanten Pflege zu Hause oder in einer WG ist, dass Pflegebedürftige in einem familiären Umfeld sein können, was die Lebensqualität oft erheblich verbessert. Die Personen fühlen sich in den eigenen Wänden sicher und profitieren vom engen Kontakt zur Familie oder zu den WG-Bewohner*innen. So gelingt die Integration in den Alltag besser.
Professionelle Intensivpflege schützt vor möglichen Fehlern:
Wer selbst pflegt, ist fast immer ein Laie auf dem Gebiet. Examinierte Pflegekräfte haben da natürlich einen großen Vorteil: Sie wissen, wie der Betroffene am besten versorgt werden muss und können Fehler vermeiden.
Unterstützung in Notfällen:
Sollte es zu medizinischen Komplikationen kommen, ist gleich jemand vom Pflegedienst vor Ort um eingreifen zu können.
Weniger Infektionskrankheiten:
Die häusliche Versorgung bietet auch andere Vorteile: Die Gefahr von Infektionserkrankungen ist zu Hause geringer als in stationären Einrichtungen.
Beratung
Zu den Aufgaben des häuslichen Pflegedienstes gehört nicht nur die pflegerische und medizinische Betreuung, sondern auch die Beratung aller Familienmitglieder.
Welche Leistungen fallen unter die ambulante Intensivpflege ?
Als gesetzlich Versicherte*r haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Behandlung im eigenen zu Hause.
Zu unterscheiden ist hierbei zwischen dem Anspruch auf Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Darüber hinaus bestehen weitere Ansprüche beispielsweise bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln für Zuschüsse zu Maßnahmen für Wohnumfeldverbesserung.
ZUR GRUNDPFLEGE ZÄHLEN FOLGENDE LEISTUNGSANSPRÜCHE:
- Hilfe beim Waschen und Anziehen, Kämmen, Rasieren
- Wäsche wechseln
- Lagern und Betten
- Hilfe beim Toilettengang
- Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
- Hilfe beim Aufstehen und Laufen
- Pflege und Reinigung von Zahnprothesen
- Fuß- und Nagelpflege
DIE HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG UMFASST DIESE LEISTUNGEN:
- Reinigen der Wohnung, Betten machen
- Spülen
- Waschen von Wäsche und Kleidung, Bügeln, Aufräumen
- Einkäufe
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Heizen der Wohnung
- Behördengänge
- Begleitung bei Besuchen der Arztpraxis und Apotheke
- Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden von der Pflegeversicherung in einer bestimmten Höhe übernommen (§14 SGB XI).
BEHANDLUNGSPFLEGERISCHE LEISTUNGEN SIND MEDIZINISCH NOTWENDIGE MASSNAHMEN, WIE
- die Überwachung der Beatmung,
- Absaugen bei Klient*innen mit Tracheostoma,
- Versorgung mit Verbänden und Wundbehandlung,
- Einläufe und Legen eines Blasenkatheters,
- medizinische Bäder,
- Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker,
- Medikamenteneinnahme und -kontrolle, z. B. Augentropfen,
- Injektionen.
Diese notwendigen Leistungen müssen vom Hausarzt verordnet werden. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse (SGB V).
Was sind die Voraussetzungen , um ambulante Intensivpflege zu erhalten ?
Um Ambulante Intensivpflege beantragen zu können, benötigen Sie eine “Verordnung für häusliche Krankenpflege”, die der betreuende Arzt in der Klinik ausstellt. In dem dafür vorgesehenen Formular begründet er die Notwendigkeit der Intensivpflege und nennt die dafür erforderlichen Leistungen.
Auf dieser Verordnung ist Ihre Unterschrift notwendig. Sie gilt für zehn Tage und muss dann quartalsweise immer wieder von dem/der Hausärzt*in ausgefüllt werden. Sie bescheinigt den Bedarf an 24-stündiger Überwachung bzw. Interventionsbereitschaft.
Diese Unterlagen prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Feststellung der Intensivpflegebedürftigkeit verhandelt die Krankenkasse mit dem Pflegedienst über den Kostensatz.
Welcher Pflegegrad wird benötigt ?
Seit dem 1.1.2017 werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Der Pflegegrad orientiert sich an der Schwere der Erkrankung und entscheidet, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.
Der Pflegegrad wird mithilfe eines Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die besondere Anforderungen für die Pflege bedeuten (Pflegegrad 5).
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden.
Hinweis: Brauchen schwerstkranke Klient*innen einen Pflegegrad?
Schwerstkranke Klient*innen, für die ambulant eine Intensivpflege in Frage kommen, brauchen nicht unbedingt einen anerkannten Pflegegrad. Es ist übrigens eine freiwillige Entscheidung, sich einstufen zu lassen. Niemand kann Klient*innen dazu zwingen.
Was kostet 24 Stunden Intensivpflege ?
Die Kosten für die häusliche Intensivpflege übernehmen die Krankenkasse und die Pflegekasse. Dabei wird zwischen den Kosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung unterschieden. Insbesondere die Anerkennung der notwendigen Überwachungszeiten durch den Pflegedienst ist entscheidend, um in kritischen Situationen fachgerecht eingreifen zu können.
Im besten Fall werden 21 Stunden pro Tag für Ihren Angehörigen als häusliche Krankenpflege anerkannt. Die fehlenden drei Stunden gehen über die Pflegeversicherung.
Unter Umständen können zusätzliche Kosten für die Behandlungspflege anfallen. Das ist vom Vertrag zwischen Intensivpflegedienst und Krankenkasse abhängig sowie der Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Aufgrund der vielen Zuzahlungen bei den Hilfsmitteln und Pflegediensteinsätzen sollten Sie gleich zu Beginn bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung wegen chronischer Erkrankung stellen.
Wie finde ich einen passenden Pflegedienst ?
Die Möglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege sind regional unterschiedlich.
Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen im Internet Vergleichslisten über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Sie können diese Liste auch direkt bei der Pflegekasse anfordern, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.
Kriterien bei der Auswahl sollten sein:
- Zuverlässige Ansprechpersonen
- Qualifikation des Personals
- Transparenz und Hilfe bei der Kostenklärung
- Auftreten und Sympathie
- Bereitschaft zur Beantwortung Ihrer Fragen
- Gutes Netzwerk
- Unterstützung der Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe der Klient*innen im Rahmen seiner Möglichkeiten
Zudem sollte der Pflegedienst vorab einen Hausbesuch und einen Besuch in der Klinik machen, um den zu Pflegenden mit seinen medizinischen und persönlichen Bedürfnissen kennen zu lernen.
Bei allen Fragen stehen Ihnen die Berater*innen Ihrer Pflegekasse sowie die Mitarbeiter*innen der Pflegestützpunkte vor Ort zur Verfügung.